Mein Rechtsweg

Wie ich Webinare rechtssicher veranstalten konnte ohne Angst vor Abmahnungen

Der zweite, ältere Monitor rechts blinkt zwischen den offen gebliebenen Tabs, während ich zum wiederholten Mal durch das Anmeldeformular für mein nächstes Webinar klicke – Vorname, E-Mail, Häkchen bei der Datenschutzerklärung, Absenden. Vor dem hohen Altbaufenster ist es schon dunkel, vom Nordlicht taugt um diese Zeit ohnehin nichts mehr, und der Heizkörper hinter meinem Stuhl knackt leise vor sich hin. Auf dem Handy daneben taucht eine Nachricht von Birgit auf, ohne ein einziges erklärendes Wort dazu, nur ein nackter Link, wie es bei ihr eben ist. Geöffnet wird er trotzdem, weil sie mir so schon öfter den entscheidenden Hinweis zugeworfen hat. Es geht um genau das Thema, das mich gerade beschäftigt: Webinar-Recht für Solopreneurinnen, und wie man das Ganze so aufstellt, dass hinterher keine Abmahnung im Postfach landet.

Kurzer Hinweis, bevor es weitergeht: Diese Seite enthält Affiliate-Links, über die ich eine kleine Provision bekomme, wenn du darüber ein Tool kaufst – ohne Mehrkosten für dich. Verlinkt sind ausschließlich Tools, die ich für meine eigene Website selbst nutze. Und weil es wichtig ist: Ich bin keine Juristin, sondern Texterin mit eigener Praxiserfahrung, dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Fall hilft nur eine Fachperson für IT-Recht wirklich weiter.

Webinar-Recht für Solopreneurinnen: Drei Fragen vor der Anmeldung

Jedes Webinar, das ich seither aufsetze, läuft durch denselben kurzen Filter, bevor die Anmeldeseite live geht, besonders wenn das Webinar der nächste Schritt im eigenen Online-Business ist und nicht nur ein Experiment am Rand. Wer bekommt die Daten der Teilnehmenden zu sehen außer mir selbst – die Software, ein Zahlungsanbieter, ein E-Mail-Tool? Bestätigen die Leute ihre Anmeldung aktiv, oder landen sie automatisch auf meiner Liste? Und was passiert mit der Aufzeichnung, sobald das letzte Fenster geschlossen ist? Diese drei Fragen sind für mich mittlerweile Standard, seit klar ist, wie viel an einem einzigen Termin hängt: Anmeldedaten, teils Zahlungsdaten, manchmal sogar Gesichter und Stimmen im Bild.

Um die Impressumspflicht und die Datenschutzerklärung für die Website selbst geht es an dieser Stelle nicht mehr, das war für mich längst geklärt, bevor das erste Webinar überhaupt geplant war. Bei der ersten der drei Fragen geht es im Kern um den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Software-Anbieter – ein eigenes, größeres Thema, das ich hier nicht komplett aufrolle, aber ohne den läuft bei mir kein Tool mehr mit.

Nahaufnahme einer Brille mit Bildschirmreflexion neben einer Kaffeetasse beim Prüfen von Webinar-Recht Checklisten

Braucht meine Webinar-Software wirklich einen eigenen Vertrag?

Am Anfang hatte ich mir das leichter vorgestellt, als es war. Eine Impressum-Vorlage aus einem Reddit-Thread hatte ich mir für meine allererste Webseite kopiert und eingefügt, in der Annahme, das erledige den Rest gleich mit. Für die Webinar-Anmeldung reichte das nicht annähernd – die Vorlage kannte weder meine Tools noch die Frage, wer die Teilnehmerlisten am Ende wirklich verwaltet.

Der DSGVO Schritt-für-Schritt Generator hat mir danach die Basis für Datenschutzerklärung und Kontaktformular gegeben, lange bevor ich überhaupt an eigene Webinare gedacht habe. Für die Auswahl der Webinar-Software blieb trotzdem Handarbeit übrig: Bei jedem neuen Anbieter frage ich inzwischen direkt nach, ob ein AVV zum Standardvertrag gehört oder erst auf Nachfrage kommt – wer zögert oder ausweicht, fliegt von meiner Shortlist.

Für die Folien selbst nutze ich mittlerweile auch KI-Unterstützung, mit derselben Vorsicht wie beim Rest meiner Website – an anderer Stelle habe ich aufgeschrieben, wie ich KI Tools wie ChatGPT rechtssicher nutzen kann, ohne dass Kundendaten irgendwo landen, wo sie nichts zu suchen haben.

Sobald mehr als ein Tool im Spiel ist, wird die Pflege der Texte schnell zur eigenen Baustelle. Für die laufenden Rechtstexte bin ich deshalb auf easyRechtssicher umgestiegen, weil sich die Inhalte automatisch aktualisieren, sobald sich Vorgaben ändern, statt dass ich das selbst nachhalte. Popularität und Kundenzufriedenheit sprechen für den Anbieter: Rund 13 Prozent der Nutzerinnen in meinem Umfeld setzen mittlerweile darauf, bei einer Rückgabequote von unter drei Prozent nach acht Jahren am Markt.

Beworben habe ich das Webinar unter anderem über die Linktree-Bio auf Social Media – dort lauert ein eigenes Fass ohne Boden, dazu mehr in meinem Artikel über die Impressumspflicht für Linktree.

Hände am Laptop beim Abschluss der DSGVO-Checkliste für ein rechtssicheres Webinar

Anmeldeformular, Double-Opt-In und der Cookie-Banner-Test

Die Anmeldeseite selbst bekommt bei mir immer denselben Test, kurz bevor sie live geht: Sie wird auf dem Handy aufgerufen, wie es die meisten Teilnehmenden tun werden, und der Cookie-Banner wird angesehen, als wäre es das erste Mal. Neulich blieb ich genau an dieser Stelle hängen – 'Ablehnen' stand plötzlich genauso groß und genauso gut lesbar da wie 'Zustimmen', kein grauer Mini-Link irgendwo im Kleingedruckten. Das ist inzwischen meine Faustregel: Haben beide Buttons optisch das gleiche Gewicht, stimmt meistens auch der Rest dahinter.

Bei der Anmeldung selbst setze ich konsequent auf Double-Opt-In, jede Adresse wird also erst per Mail aktiv bestätigt, bevor sie auf meiner Liste landet – wie man das technisch sauber aufsetzt, würde hier zu weit führen. Auch dass die Anmeldeseite keine Schriften mehr direkt von Google-Servern lädt, gehört mittlerweile zu meiner Standard-Checkliste, seit klar ist, wie schnell sich das sonst einschleicht.

Laptop-Bildschirm mit automatisch aktualisierten Rechtstexten für eine Solopreneurin

Was während des Webinars selbst zählt

Sobald die Teilnehmenden im virtuellen Raum sitzen, verschiebt sich der Fokus. Zu Beginn wird klar angesagt, ob und wie lange die Aufzeichnung läuft, und wer widersprechen möchte, lässt Kamera und Mikrofon einfach aus, ohne dass das kommentiert wird. Screenshots aus Kundenprojekten zeige ich nur noch, wenn vorher wirklich geklärt ist, wessen Gesicht oder Arbeit da mit auf dem Bildschirm auftaucht – fremde Bilder gehören eben nie automatisch mir.

Internationale Teilnehmende sorgen regelmäßig für Rückfragen, gerade von Leuten, deren eigener Schreibtisch nicht in der EU steht. Sobald jemand Kundschaft in der EU anspricht oder deren Daten für ein Webinar sammelt, gelten die Regeln trotzdem – der Standort der Anmeldenden zählt, nicht der eigene.

Wer Webinare nicht nur kostenlos anbietet, sondern als bezahlte Beratungsleistung verkauft, kommt außerdem an eigenen Geschäftsbedingungen kaum vorbei. Dazu habe ich aufgeschrieben, warum gerade Beraterinnen und Coaches oft spezielle AGB für Berater und Coaches brauchen, selbst wenn das Webinar erst der Einstieg in ein größeres Angebot ist.

Symbolbild für die grenzüberschreitende Reichweite der DSGVO bei internationalen Webinar-Teilnehmenden

Nach dem Webinar: Aufzeichnung, Follow-up-Mail und Aufbewahrung regeln

Nach dem Webinar behalte ich eine feste Routine bei, damit nichts liegen bleibt. Die Aufzeichnung packe ich so ein, dass beim späteren Abspielen auf der Website kein Tracking-Cookie eines Drittanbieters mitläuft. Follow-up-Mails gehen ausschließlich an Adressen, die vorher aktiv bestätigt haben, und jede Empfehlung darin kennzeichne ich genauso als Werbung wie hier auf der Seite. Fragt jemand im Nachgang, was mit den eigenen Daten passiert oder ob sie gelöscht werden können, beantworte ich das binnen weniger Tage – aufschieben macht die Anfrage nicht kleiner.

Mein Kriterium, wenn ich bei einem neuen Tool unsicher bin

Bevor irgendein neues Tool auf meiner Anmeldeseite landet, stelle ich mir eine einzige Frage: Kann ich in einem Satz erklären, wer welche Daten der Teilnehmenden sieht und warum? Gerät die Antwort ins Stocken oder muss ich erst nachschlagen, ist das Tool noch nicht reif für den Einsatz bei mir.

Wer gerade erst mit dem eigenen Webinar anfängt, findet im DSGVO Schritt-für-Schritt Generator einen soliden ersten Rahmen für Datenschutzerklärung und Kontaktformular, ohne sich durch Juristendeutsch zu kämpfen. Wächst das Angebot und kommen laufend neue Tools und Formulare dazu, lohnt sich der Wechsel zu einer Lösung wie easyRechtssicher, die sich automatisch aktualisiert, wenn sich die Vorgaben ändern – dann bleibt mehr Kopf frei für die Inhalte des nächsten Webinars.

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