Mein Rechtsweg

Kundenlogos auf der Website rechtssicher nutzen als Freelancer ohne Abmahnung

Ich ziehe die Logo-Datei einer früheren Kundin auf die leere Fläche meiner neuen Portfolio-Seite – und lasse die Maustaste kurz vor dem Klick wieder los. Kundenlogos zu zeigen ist gutes Referenzmarketing, keine Frage, sie wirken direkt seriöser als eine reine Namensliste. Doch genau in diesem Moment, mit dem Cursor über dem Veröffentlichen-Button, stellt sich die Frage, die mir seitdem ständig von anderen Freelancerinnen gestellt wird: Darf ich das überhaupt, markenrechtlich gesehen, ohne dass am Ende eine Abmahnung im Postfach landet?

Diese Frage kriege ich in Nachrichten öfter als jede andere zum Thema Website-Referenzen. Die Antworten, die sich für mich als Nicht-Juristin mit inzwischen zwei Jahren Praxis in Sachen Website-Recht als brauchbar erwiesen haben, sammle ich hier – sortiert nach den Fragen, die tatsächlich gestellt werden.

Darf ich das Logo meiner Kundin einfach so auf meine Website packen?

Die kurze Antwort: nein, nicht automatisch. Grundlage dafür ist unter anderem, laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) § 195, eine Verjährungsfrist für solche Ansprüche, die länger läuft, als die meisten vermuten – ein Grund mehr, die Sache lieber gleich sauber zu klären, statt sie auf sich beruhen zu lassen. Der eigentliche Grund liegt aber im Markenrecht: Ein Logo ist ein geschütztes Zeichen, das dem Unternehmen gehört, ganz unabhängig davon, wie gut die Zusammenarbeit gelaufen ist.

Bei künstlerisch gestalteten Logos kommt oft noch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 64 dazu, weil die grafische Gestaltung selbst geschützt ist – nochmal ein eigenes Recht, unabhängig vom Markenschutz. Für die Praxis heißt das: Wer das Logo entworfen hat, sitzt am längeren Hebel, nicht die Firma, die texten ließ, und schon gar nicht ich als Freelancerin ohne eigene Vereinbarung dazu.

Markenrecht-Freelancer prüft Vertrag und Notizen zur Logo-Nutzung auf einem Holzschreibtisch

Namentliche Erwähnung in Fließtext ist rechtlich meist unkritischer als das bunte Logo daneben. „Ich habe für Firma XY getextet" beschreibt einfach eine Tatsache, dafür brauche ich keine Erlaubnis. Das grafische Zeichen dagegen ist geschütztes Eigentum, kein neutraler Fakt, den ich einfach zitieren darf.

Eine Zeit lang habe ich deshalb konsequent nur Textreferenzen benutzt, ganz ohne Logos, weil mir das sicherer erschien. In der Statistik meiner eigenen Seite sah ich aber, dass Besucherinnen an dieser Stelle einfach weiterscrollten – die bunte Logowand zieht sichtbar mehr Aufmerksamkeit als eine Zeile Fließtext. Textlich sauber zu sein bringt wenig, wenn es kaum jemand liest.

Das Ganze ist übrigens nicht dasselbe wie die allgemeine Frage nach Bildrechten für Fotos auf der eigenen Seite – ein Kundenlogo ist nochmal eine eigene Kategorie, mit eigenen Regeln.

Wie frage ich am besten nach, ohne mich blöd zu fühlen?

Neulich erzählte mir beim Kaffee auf dem Lindenauer Markt eine Freundin, die gerade ihre veganen Kochkurse aufzieht und dafür Gäste einlädt, von einem ähnlichen Zögern: Ein Bio-Laden aus der Nähe wollte ihre Kurse unterstützen und sein Logo dafür auf ihrer Kursseite zeigen – durfte sie das einfach so annehmen und veröffentlichen? Meine Antwort war dieselbe wie an mich selbst: kurz und unkompliziert fragen, nicht lange grübeln.

Fast immer reicht eine kurze E-Mail. Kein Juristendeutsch, keine langen Klauseln, einfach: „Die Zusammenarbeit hat mir Spaß gemacht, darf ich euer Logo auf meiner Portfolio-Seite als Referenz zeigen?" Bei mir kamen die Antworten meist schneller als erwartet: Manche Kundinnen sagten sofort zu und schickten das Logo gleich im passenden Format mit ein paar Vorgaben dazu, was erlaubt ist und was nicht, etwa zu Farbe oder Verzerrung.

Kurze E-Mail-Anfrage zur Kundenlogo-Nutzung als Referenzmarketing auf der Portfolio-Seite

Was, wenn die Rechtsabteilung sich meldet

Größere Unternehmen ticken anders. Dort reicht die Zusage einer einzelnen Ansprechperson oft nicht aus, weil Markenrichtlinien zentral über eine Rechts- oder Marketingabteilung laufen – und das kann dauern. In der Zwischenzeit bleibt die textliche Nennung die unkompliziertere Übergangslösung, bis die Freigabe für das Logo tatsächlich vorliegt.

Reicht eine mündliche Zusage von der Chefin?

Mündlich zugesagt ist nicht dasselbe wie schriftlich bestätigt. Eine kurze E-Mail als Nachweis kostet kaum mehr Zeit, schützt aber, falls sich später die Ansprechperson ändert oder sich jemand nicht mehr an das Gespräch erinnert. Genauso pragmatisch bin ich inzwischen bei anderen Baustellen der eigenen Website geworden, ähnlich wie bei der Frage, warum ein SSL Zertifikat Pflicht für meine Website als Freelancerin ist: einmal sauber eingerichtet, und das Thema ist erledigt.

Referenzmarketing ohne Abmahnrisiko: So zeige ich Kundenlogos

Referenzmarketing funktioniert am besten, wenn die Erlaubnis von Anfang an feststeht, nicht erst Monate später nachgereicht wird. Deshalb steht in jedem neuen Angebot inzwischen ein kurzer Satz zur Logo-Nutzung als Referenz, direkt neben den anderen Rahmenbedingungen des Projekts. Das ist ähnlich pragmatisch gelöst wie die Preisauszeichnungspflicht für Dienstleistungen: einmal ins System eingebaut, kein wiederkehrendes Kopfzerbrechen mehr.

Mein Kriterium ist inzwischen simpel: Kein Logo geht online, ohne dass eine schriftliche Zusage vorliegt – lieber eine Woche warten als später eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen. Bei einem konkreten Einzelfall lohnt sich trotzdem der Blick einer Fachperson für IT-Recht, bevor das Logo hochgeladen wird; was hier steht, sind meine eigenen Erfahrungen und keine Rechtsberatung.

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