Mein Rechtsweg

Warum ich als Freelancerin spezielle AGB für Berater und Coaches brauchte

Es gibt große Unterschiede zwischen einer AGB, die vor Gericht standhält, und einer, die nur gut aussieht. Genau diese Frage hat mich lange beschäftigt, bevor ich als Freelancerin begriffen hatte, wie viel Freelancer-Recht in ein paar unscheinbaren Klauseln steckt – und warum eine Vorlage von der Stange kein AGB-Paket für Berater und Coaches ersetzt.

Kurzer Hinweis vorab, weil Werbekennzeichnung für mich als Solopreneurin selbst zur Pflicht gehört: In diesem Text stecken Affiliate-Links, über die ich eine kleine Provision bekomme, ohne dass für dich ein Cent mehr anfällt. Verlinkt sind nur Tools, die ich für meine eigene Website tatsächlich geprüft habe. Ich bin keine Juristin, sondern Texterin – bei konkreten Fällen bleibt der Griff zum Fachanwalt für IT-Recht der verlässlichste Weg.

Zwei AGB-Anläufe für Freelancer, zwei völlig unterschiedliche Ergebnisse

Mein erster Anlauf bestand darin, die AGB eines großen Online-Möbelhauses auf meine Texte und Beratungsstunden umzuschreiben. Zwei Stunden lang bastelte ich an Klauseln zu Versandkosten und Rücksendefristen, bis ich bei einer Formulierung zu sperrigen Frachtgütern laut auflachen musste – als Texterin liefere ich höchstens Wort-Pakete in Übergröße. Wer als Laie beim Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einfach kopiert statt selbst zu denken, bewegt sich auf dünnem Eis.

Ob eine Beratungsstunde rechtlich eher wie ein Dienstvertrag zu behandeln ist oder ganz anders einzuordnen wäre, vertiefe ich hier bewusst nicht – das sprengt den Rahmen dieses Vergleichs. Wichtiger für den Alltag: Die Shop-Vorlage sagte kein Wort dazu, was passiert, wenn jemand eine gebuchte Beratung nach der ersten Sitzung widerrufen will, und ließ genau die Situationen offen, die bei Beratungsleistungen am häufigsten vorkommen.

Nahaufnahme einer Brille auf einem AGB-Dokument mit Paragraphen zum Freelancer-Recht

Was AGB nicht lösen – und separat geregelt gehört

Verpflichtend sind AGB für Freelancer streng genommen ohnehin nicht in jedem Fall – das ist aber eine andere Frage, die an anderer Stelle ausführlicher hingehört, denn hier geht es nur darum, welche AGB die richtige Wahl sind, sobald die Entscheidung dafür gefallen ist. Ein Impressum ist davon unabhängig ohnehin Pflicht, sobald die Seite live ist, und die Datenschutzerklärung regelt, was mit den Daten der Besucher passiert, komplett losgelöst von den Vertragsbedingungen. Cookie-Einwilligung wird erst relevant, sobald Tracking-Tools im Einsatz sind, und die Grundlagen der DSGVO an sich sind nochmal ein eigenes, größeres Thema für sich.

Bei mir stand das Kontaktformular monatelang ohne Datenschutzhinweis-Checkbox online, bis mir das bei einer ganz anderen Gelegenheit auffiel. Reiner Zufall, kein Verdienst meiner Sorgfalt. Als der Datenschutz-Scanner danach zum ersten Mal nur noch grüne Haken zeigte, hätte ich vor Erleichterung fast im Bürostuhl getanzt. Bei den AGB tat sich zu dem Zeitpunkt trotzdem noch rein gar nichts, denn das war ein komplett separates Problem, das sich nicht von selbst mitlöste. Für die laufende Pflege solcher Themen nutze ich ergänzend easyRechtssicher, weil monatliche Updates bei Gesetzesänderungen mir einiges an Recherche abnehmen.

Auch Bildrechte für Fotos auf der eigenen Seite, Betroffenenrechte, wenn jemand Auskunft über gespeicherte Daten verlangt, der AV-Vertrag mit den SaaS-Tools im Hintergrund, eingebundene Drittanbieter-Technik ohne unnötiges Tracking, lokal eingebundene Google Fonts und ein sauberer Double-Opt-In beim Newsletter gehören alle in dieses Puzzle, auch wenn keins davon in diesem Text sein eigenes Kapitel bekommt. Selbst der Einsatz von KI Tools wie ChatGPT braucht inzwischen eigene rechtliche Leitplanken, wenn man damit für Kunden arbeitet.

AGB für Online-Unternehmer: so tickt das Beraterpaket

Der zweite Anlauf lief komplett anders. Ich stieß auf die Vorlagen von AGB für Online-Unternehmer und merkte schon bei der ersten Klausel zur kurzfristigen Terminabsage, dass hier jemand tatsächlich an Berater und Coaches gedacht hatte, nicht an Paketversand. Der Anbieter bringt eigenen Angaben zufolge 8,5 Jahre Marktpräsenz mit und ist speziell auf Leute wie mich zugeschnitten.

Digitale Leistungen statt physischer Ware, kurzfristige Stornierungen bei spontanen Impulscoachings und eine verständliche Sprache statt vierzig Seiten Juristendeutsch waren plötzlich Teil der Vorlage, ohne dass ich sie mühsam zusammensuchen musste. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO ist ohnehin jede Vorlage, die mitdenkt, Gold wert.

Hand markiert eine wichtige Klausel in einer AGB-Vorlage für Online-Unternehmer und Coaches

Meine Nachbarin Christel, die in Leipzig-Gohlis Yogastunden gibt und ihre Buchungen inzwischen online abwickelt, hat mich aus genau diesem Grund dreimal hintereinander gefragt, ob eine Kurzfrist-Stornoklausel für ihre Kurse wirklich wasserdicht formuliert ist, bevor sie ihre Buchungsseite freigeschaltet hat. Diese Art von Frage lieber dreimal zu stellen als einmal etwas falsch zu machen, halte ich inzwischen für die klügere Reihenfolge.

Reicht die günstige Variante manchmal doch?

Für eine ganz frühe Preview-Version der eigenen Seite, bevor überhaupt ein zahlender Kunde in Sicht ist, kann eine einfache Vorlage kurzzeitig überbrücken – vorausgesetzt, sie fliegt raus, sobald echtes Geld fließt. Der Einmalkauf bei Vertrag und AGB für Online-Unternehmer liegt preislich über einem kostenlosen Generator, aber spürbar unter einer Erstberatung beim Anwalt, und die Klauseln muss man trotzdem selbst lesen und an das eigene Angebot anpassen.

Damit sich das Ganze nicht nach dem nächsten Gesetzesupdate wieder veraltet anfühlt, nutze ich inzwischen ein Tool, um meine Rechtstexte auf der Website aktuell zu halten, statt jede Änderung von Hand nachzutragen.

Meine Entscheidung zwischen den beiden Wegen

Am Ende lässt sich die Wahl ziemlich klar sortieren. Eine generische Vorlage reicht, wenn du gerade erst testest, noch keine echten Buchungen hast und in den nächsten Wochen ohnehin alles über den Haufen wirfst. Ein spezialisiertes AGB-Paket für Berater und Coaches lohnt sich, sobald echtes Geld über deine Website fließt, sobald du mit kurzfristigen Terminabsagen rechnen musst oder sobald deine Leistung digital statt physisch ist.

Miroslav aus meiner Freelancer-Community, der beruflich in Bildern denkt, hat mich neulich gefragt, ob es für diese Entscheidung nicht eine Checkliste zum Herunterladen gibt. Gibt es nicht, und ich glaube auch nicht, dass es sie geben sollte – zu viel hängt vom eigenen Angebot, von der Zielgruppe und von der Art der Beratung ab.

Wer gerade als Beraterin oder Coach startet, sollte sich die easyRechtssicher-Vorlagen für Verträge und AGB in Ruhe ansehen, bevor die erste Rechnung rausgeht. Die Antwort auf die Frage vom Anfang ist am Ende simpel: Eine AGB hält vor Gericht stand, wenn sie für genau das geschrieben wurde, was du tatsächlich verkaufst – nicht für das, was ein Möbelhaus verschickt.

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