
Zwei Wörter standen monatelang auf meiner Leistungsseite: „Preis auf Anfrage". Höflich klingt das, aber die Preisauszeichnungspflicht für Dienstleistungen sieht das anders, sobald sich Privatpersonen statt Firmen auf der Seite umsehen. Genau diese PAngV-Frage – muss ich als Freelancerin wirklich Endpreise nennen, und wie mache ich das, ohne meine Verhandlungsmacht zu verlieren – bringt fast jede Solo-Selbstständige ins Grübeln, die gerade an einer rechtssicheren Website und den passenden AGB bastelt. Seit zwei Jahren stolpere ich selbst durch genau solche Fragen, und ein paar davon beantworte ich hier so, wie ich sie mir am Anfang gewünscht hätte.
Muss ich als Freelancerin überhaupt Preise auf meiner Website nennen?
Die kurze Antwort: ja, sobald auch nur eine Privatperson meine Seite lesen könnte, egal wie sehr ich mich eigentlich an Firmenkunden richte. Lange dachte ich, „Preis auf Anfrage" wirkt seriös und flexibel, dabei ist es vor allem eins: unklar für alle, die vergleichen wollen. Also zeige ich heute Startpreise oder Paketbeispiele für Verbraucher und mache trotzdem deutlich, dass individuelle Anfragen eigene Angebote bekommen – das nimmt der Liste die Starre, ohne dass ich gegen die Preisauszeichnungspflicht verstoße. Bevor ich mich überhaupt an diese Preisliste gewagt hatte, hing ich schon an einer anderen Frage fest, nämlich wie ich meinen Domain Namen rechtlich prüfen lassen sollte, ehe ich mein ganzes Branding darauf aufbaue.

Auch B2B-Texterinnen sind nicht automatisch raus
Mein größter Denkfehler war zu glauben, reine B2B-Arbeit befreie mich automatisch von alldem. Schreibt aber ein Coach privat an mich, weil er sein eigenes Buch lektorieren lassen will, zählt er rechtlich oft als Verbraucher, ganz gleich, was auf seiner Visitenkarte steht. Nur wenn meine Seite ausdrücklich und ausschließlich Firmenkunden anspricht, bleibt der Rest außen vor, und selbst dann würde ich mich nicht blind darauf verlassen, ohne die eigene Zielgruppe wirklich zu kennen.
Genau diese Unsicherheit brachte neulich eine Freundin von mir auf den Marktplatz in der Leipziger Innenstadt, wo wir eigentlich nur einen Kaffee trinken wollten. Sie belegt regelmäßig Töpferkurse in einem Keramikstudio und wollte wissen, ob sie für ihre selbstgetöpferten Schalen, die sie nebenbei über eine kleine Hobby-Seite verkauft, ebenfalls Preise nennen muss. Die Antwort war für sie genauso ernüchternd wie für mich am Anfang: Sobald Privatleute kaufen können, gilt dieselbe Logik, ob es nun um Texte oder um Keramik geht.
Copy-Paste war mein teuerster Fehler
Bei der Datenschutzerklärung hatte ich mir den vermeintlich einfachsten Weg gesucht und den Text einer befreundeten Kollegin praktisch wortwörtlich übernommen, weil ihre Seite ähnlich aufgebaut war wie meine. Das Problem zeigte sich erst später: Ihre Erklärung passte zu ihren Tools, ihrem Newsletter-Anbieter und ihren Formularen, meine Seite arbeitete an mehreren Stellen anders, und der kopierte Text erklärte Dinge, die bei mir gar nicht vorkamen, während anderes komplett fehlte. Seitdem blättere ich lieber selbst in einem ausgedruckten Leitfaden voller handschriftlicher Randnotizen, wenn eine neue Frage auftaucht, auch wenn das Rascheln der Seiten länger dauert als ein schneller Copy-Paste-Klick.
Für die Preisauszeichnung gilt dasselbe Prinzip. Eine fremde Vorlage zeigt vielleicht, wie ein Preisblock aussehen kann, aber nicht, ob meine eigenen Leistungen, Pakete und Zielgruppen überhaupt dazu passen. Deshalb schreibe ich meine Preistexte inzwischen selbst, auch wenn das länger dauert, als ein fertiges Muster einzufügen.
In dieser Phase wurde mir auch klar, warum ich als Freelancerin spezielle AGB für Berater und Coaches brauchte – Standardvorlagen bilden eben nicht ab, wie ich wirklich arbeite, egal ob es um Preise, Datenschutz oder Verträge geht.

Ist die Preisauszeichnung das einzige Thema auf meiner Liste?
Nein, und am Ende ist die Preisliste nur ein Baustein von vielen. Das gleiche Gefühl der Erleichterung, das ich hatte, als mein Kontaktformular zum ersten Mal eine echte Kundenanfrage ohne Fehlermeldung durchließ, nachdem endlich eine saubere Datenschutz-Checkbox eingebaut war, kam wieder, als meine überarbeitete Preisseite online ging und niemand mehr nach dem verschwundenen „auf Anfrage" fragte.
Rundherum hängt noch einiges dran, das mit der reinen Preisfrage erstmal wenig zu tun hat, aber zur gleichen rechtssicheren Website gehört: die Frage, ob man überhaupt ein Impressum braucht, eine Datenschutzerklärung, die wirklich zu den eigenen Tools passt, ein Cookie-Banner, der DSGVO-Grundlagen ernst nimmt statt sie zu umgehen, sogar Kleinkram wie lokal eingebundene Google Fonts oder ein Newsletter mit Double-Opt-in. Dazu kommen eigene AGB, ein Auftragsverarbeitungsvertrag für die Tools, die man nutzt, eingebettete YouTube-Videos ohne unnötiges Tracking, die Bildrechte an den Fotos auf der eigenen Seite, eine korrekte Werbekennzeichnung und die Rechte, die Besucher haben, wenn sie wissen wollen, welche Daten über sie gespeichert sind. Jedes davon verdient einen eigenen Blick, aber die Preisauszeichnungspflicht ist meistens der Punkt, an dem Verbraucher zuerst genauer hinschauen, weil er sofort sichtbar ist.
Rechtssichere Preise als Freelancerin: mein Fazit
Mein Fazit nach zwei Jahren als Einzelunternehmerin: Wer Privatpersonen anspricht, kommt an sichtbaren Endpreisen nicht vorbei, aber sichtbar heißt nicht zwingend starr. Für standardisierte Leistungen wie einen einzelnen Blogartikel nenne ich inzwischen einen klaren Ab-Preis, für alles, was von Umfang, Recherche oder Extras abhängt, biete ich Paketbeispiele mit dem Hinweis, dass individuelle Angebote den Vorrang haben. Diese Kombination bringt mehr als jede Version von „Preis auf Anfrage", weil Interessenten sofort einschätzen können, ob wir überhaupt zusammenpassen, bevor sie eine Anfrage schreiben. Wer gerade selbst an diesem Punkt steckt, dem würde ich raten, zuerst die eigene Zielgruppe ehrlich einzuordnen und danach die Preisdarstellung daran auszurichten, statt eine fertige Vorlage aus einer anderen Branche zu übernehmen.
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