
Was macht man eigentlich, wenn eine Plattform wie TikTok gar kein Feld für ein Impressum vorsieht? Diese Frage hat mich länger beschäftigt, als mir lieb war, nachdem mein erster TikTok-Account für meine Arbeit als Texterin online ging – mit echtem Namen im Profil und 'Freelance Copywriter' in der Bio. Genau um diese Unsicherheit geht es hier: YouTube-Impressum, TikTok-rechtssicher unterwegs sein und die Freelancer-Tipps, die mir selbst am meisten geholfen haben, wenn es um Impressum und Datenschutz auf Social Media geht. Statt eines einzelnen Erlebnisberichts sammle ich in diesem Eintrag die Fragen, die mir dazu am häufigsten gestellt werden – meine eigenen eingeschlossen.
Kurzer Hinweis vorab: Dieser Text enthält Affiliate-Links. Kaufst du über so einen Link ein Tool, bekomme ich eine kleine Provision, am Preis für dich ändert sich dadurch nichts. Ich bin keine Juristin, sondern eine Texterin aus Leipzig, die sich seit der eigenen Website-Gründung durch genau diese Themen kämpft – für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall hilft nur eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht.
Muss ich für TikTok und YouTube wirklich ein eigenes Impressum haben?
Die kurze Antwort: ja, sobald der Account geschäftsmäßig ist. Geschäftsmäßig bedeutet dabei nicht, dass man reich damit wird – es reicht schon, die eigene Dienstleistung zu erwähnen oder einen Affiliate-Link zu setzen. Ich hatte mir das lange wie einen Beipackzettel vorgestellt: man liest ihn nie, aber sobald er fehlt, wird es unangenehm – genau das gilt auch für die Impressumspflicht im Netz. Die ganzen Details dazu hatte ich in einem früheren Eintrag schon ausführlich durchgekaut, deshalb nur das Nötigste an dieser Stelle: Wer auf YouTube oder TikTok im eigenen Namen eine Dienstleistung zeigt, zählt rechtlich als Diensteanbieterin, egal wie klein der Kanal ist.

Der Umweg über die Bio: Wohin mit dem Impressum, wenn das Feld dafür fehlt
TikTok hat schlicht keinen Platz für ein Impressum im Profil vorgesehen, YouTube versteckt es tief in den Kanal-Informationen. Beide Plattformen fallen trotzdem unter dasselbe Telemediengesetz wie meine eigene Website, auch wenn sich das für ein 15-Sekunden-Video erstmal absurd anfühlt. Praktisch heißt das: Ein Link in der Bio, der auf die Impressum-Unterseite der eigenen Website führt, sollte von überall im Profil mit maximal zwei Klicks erreichbar sein. Wie ich das für meine eigene Verlinkung gelöst habe, steht ausführlicher in dem Eintrag darüber, was bei der Social Media Verlinkung für den Datenschutz wichtig ist.

Zählt das auch für Hobby-Content, oder reicht ein Link in der Bio wirklich aus?
Genau diese Frage hat mir neulich auch Miroslav aus unserer Freelancer-Community-Gruppe gestellt – er meldet sich selten, aber wenn, dann mit einer ziemlich konkreten Sache, die ihn beschäftigt. Auf seinem Kanal zeigt er eigentlich nur den Entstehungsprozess seiner Illustrationen, erwähnt aber am Ende jedes Videos seine Portfolio-Website. Genau dieser eine Satz reicht schon, damit aus einem privaten Hobby-Kanal ein geschäftsmäßiges Angebot wird – das 'Privat'-Label im Profil ändert daran nichts. Sobald zusätzlich ein Affiliate-Link oder eine Werbekennzeichnung ins Spiel kommt, ist die Einordnung ohnehin eindeutig.
Braucht auch meine Nachbarin mit ihren Balkon-Yogastunden ein Impressum?
Meine Nachbarin Christel, die im selben Treppenhaus wohnt und Yogastunden auf ihrem Balkon anbietet, hat mich genau das gefragt, als sie anfing, Buchungen online laufen zu lassen. Sie wurde sichtlich entspannter, als ich ihr sagen konnte, dass die Sache einfacher ist, als sie klingt, sobald man einmal verstanden hat, worauf es ankommt. Bei ihr war die Antwort eindeutig: Wer Termine über eine Website oder ein Buchungstool vergibt, bietet damit automatisch geschäftsmäßig an, auch wenn die Yogastunden nur ein Nebenerwerb sind. Wir haben uns danach auf einen Kaffee in der Spinnerei in Plagwitz getroffen, und sie hat erzählt, wie erleichtert sie war, dass am Ende keine große Sache daraus wurde.
Leben ohne festen Wohnsitz: Was sich für digitale Nomadinnen ändert
Ich hatte selbst kurz mit dem Gedanken gespielt, ein paar Monate ohne feste Wohnung unterwegs zu sein, und genau da wird die Sache komplizierter. Ein Impressum braucht eine Adresse, an der man tatsächlich erreichbar ist – ein Postfach reicht dafür nicht. Es gibt Dienstleisterinnen, die eine ladungsfähige Anschrift anbieten, aber das ist ein eigenes, größeres Thema, das ich hier nicht in einem Nebensatz abhandeln will. Deutlich leichter gemacht hat mir die Sache, dass ich Impressum und Datenschutz inzwischen zentral über easyRechtssicher pflege, sodass ich bei einem Umzug nur an einer einzigen Stelle etwas ändern muss, statt zehn Profile einzeln nachzuziehen. Wie nervenaufreibend diese Adressfrage werden kann, hatte ich schon einmal erlebt, als ich mich gefragt habe, ob ich überhaupt ein Impressum auf meinen Visitenkarten brauche – die Antwort war damals ähnlich unbequem wie jetzt.
Automatisieren, bevor Datenschutzerklärung und Cookie-Banner zum Vollzeitjob werden
Parallel zu den Social-Media-Fragen läuft die ganz normale Website-Pflege weiter: Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligung und die grundlegenden DSGVO-Pflichten, die ich an anderer Stelle schon ausführlicher durchgekaut habe. Bei YouTube kommt noch eine Spezialfrage dazu – wer Videos auf der eigenen Website einbettet, sollte das so einrichten, dass nicht beim bloßen Seitenaufruf schon Daten an Dritte fließen, auch dazu gibt es einen eigenen Eintrag von mir.
Mit Automatisierung hatte ich selbst schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht, als ich die Google Fonts in meinem WordPress-Theme einfach drin gelassen und auf das Beste gehofft habe. Es funktionierte nicht, aber das ist eine andere Geschichte. Diesen Fehler wollte ich bei meiner Social-Media-Präsenz kein zweites Mal machen, also suchte ich mir ein zentrales Werkzeug, das sich automatisch aktualisiert, wenn sich etwas ändert. Während ich das Ganze an meinem Laminatschreibtisch vor dem Altbaufenster eingerichtet habe, blinzelte ich zwischendurch auf den zweiten, älteren Monitor rechts mit seinen zehn offenen Tabs und auf das Regal mit den beschrifteten Ordnern für Behördenpost und Verträge daneben. Als mein Handy an genau so einem Abend um halb elf klingelte, kurz nachdem ich mein TikTok-Profil umgestellt hatte, dachte ich für eine Schrecksekunde an eine Abmahnmail. Am Ende war es nur meine Mutter, die wissen wollte, ob ich am Wochenende vorbeikomme.
Für den allerersten Schritt, wenn man noch gar keine AGB oder komplexen Verträge braucht, fand ich den DSGVO Schritt-für-Schritt Generator hilfreich. Er nimmt einen an die Hand, ohne gleich mit Abkürzungen um sich zu werfen. Für die laufende Pflege blieb easyRechtssicher trotzdem mein Hauptwerkzeug, auch weil der Anbieter schon seit 8 Jahren am Markt ist und mit einer Rückerstattungsquote von nur 2,72 Prozent eine auffällig hohe Zufriedenheit zeigt.

Was ich Freelancerinnen heute rate, bevor sie auf 'Veröffentlichen' klicken
Wer als Freelancerin auf TikTok oder YouTube postet, braucht kein Jurastudium, aber einen klaren Blick dafür, wann aus einem Hobby-Account ein geschäftsmäßiges Angebot wird. Sobald eine Dienstleistung, ein Affiliate-Link oder eine Buchungsmöglichkeit auftaucht, gehört ein Impressum rein. Am besten über einen Link, der von überall im Profil in wenigen Klicks erreichbar ist, und Datenschutzerklärung samt Cookie-Hinweis nicht vergessen, sobald Tracking dazukommt. Mein eigener Umgang damit – auch das hatte ich einmal in einem Eintrag über die Datensicherheit im Homeoffice beschrieben – ist inzwischen deutlich entspannter, weil ich die Pflege nicht mehr manuell nachhalten muss.
Falls du gerade selbst überlegst, wie du deine Social-Media-Kanäle rechtssicher machst, ohne jede Gesetzesänderung einzeln nachzuverfolgen, lohnt sich ein Blick auf easyRechtssicher – genau die Erleichterung, die ich mir bei meinem ersten TikTok-Video gewünscht hätte.
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