
Ein Baustellenschild am Haus sieht jeder von der Straße; ein digitales Baustellenschild sieht erstmal niemand — und genau dieser Unterschied hat mir wochenlang eine trügerische Sicherheit gegeben, als meine erste eigene Website im Wartungsmodus lag. Ich saß vor meinem WordPress-Dashboard, den Cursor auf 'Wartungsmodus aktivieren', und war überzeugt: Solange da nur ein hübscher Vorhang mit 'Bald bin ich für euch da' hängt, kann mir doch niemand die fehlende Impressumspflicht vorwerfen. Dieser Gedanke hat mich als Solopreneurin ziemlich lange begleitet, bis ich gemerkt habe, wie falsch er war.
Kurzer Einschub, bevor es weitergeht: Ich bin keine Juristin, sondern freiberufliche Texterin, die sich das Thema Website-Start komplett selbst beibringen musste. Für eine verbindliche Einschätzung braucht es einen Fachanwalt oder eine offizielle Beratungsstelle, dieser Eintrag ersetzt das nicht. Und weil Transparenz mir wichtig ist: Ich verlinke in diesem Text unter anderem easyRechtssicher, ein Tool, das ich für meine eigene Seite selbst nutze — kaufst du darüber, bekomme ich eine kleine Provision, ohne dass sich für dich am Preis etwas ändert.
Ende November: Ich hielt die Baustellenseite für unsichtbar
Ende November saß ich abends am Küchentisch und war richtig stolz auf meine 'Coming Soon'-Seite: ein Hintergrundbild, ein Newsletter-Feld, mein Logo. Solange ich noch nichts verkaufe, dachte ich, bin ich rechtlich irgendwo im Niemandsland — ähnlich wie bei einer Steuererklärung, die erst fällig wird, sobald tatsächlich Geld fließt. Also plante ich, das Impressum bequem auf den offiziellen Launch zu verschieben.
Am Wochenende bin ich durch die Spinnerei in Plagwitz gelaufen, um den Kopf freizubekommen, und habe dabei in einem Gründerforum auf dem Handy quergelesen. Dort holte mich die Realität ein: Sobald eine Seite im Netz erreichbar ist, auch hinter einer Wartungsklappe, zählt sie schon als öffentlicher Auftritt. Der freundliche Text auf dem Vorhang ändert daran gar nichts.

Zählt eine Wartungsseite schon als eigene Website?
Anfang Dezember bekam ich die Antwort, und zwar deutlicher, als die meisten Ratgeber sie geben: Ja. Sobald eine Domain im Browser etwas anderes zeigt als eine Fehlermeldung, gilt sie im Sinne der Impressumspflicht als vorhanden, ganz unabhängig davon, ob schon ein Angebot oder ein Preis draufsteht. Das TDDDG, der Nachfolger des alten Telemediengesetzes, macht da keinen Unterschied zwischen einer fertigen Seite und einer Baustelle mit Newsletter-Anmeldung.
In der Zwischenzeit hatte ich mir irgendein kostenloses Impressum-Generator-Tool aus dem Jahr 2019 geschnappt, weil ich dachte, Hauptsache es steht überhaupt ein Text da. Erst beim zweiten Blick ist mir aufgefallen, wie veraltet die Vorlage war — einige neuere Pflichtangaben fehlten komplett, und ich hätte das um ein Haar so online gelassen. Wie die Impressumspflicht für Solopreneurinnen grundsätzlich funktioniert, also auch jenseits der Wartungsseite, habe ich in einem früheren Eintrag ausführlicher aufgeschrieben: Hilfe, brauche ich das wirklich? Mein erster Tag mit der Website.
Die Privatadresse und die Impressumspflicht auf der Baustellenseite
Mitte Dezember kam die zweite Überraschung: Ein Impressum verlangt eine ladungsfähige Anschrift, und als Solopreneurin ohne Büro bedeutet das meistens die eigene Wohnadresse. Dass jeder Besucher meiner Wartungsseite theoretisch sehen kann, in welcher Straße ich wohne, hat sich lange komisch angefühlt.
Birgit, die ich vom Leipziger Freelancer-Stammtisch kenne und die parallel an ihrer eigenen Webdesign-Seite bastelte, winkte am Telefon ab: Sie hätte darüber nie lange nachgedacht und einfach ihre Adresse eingetragen, fertig. Passt zu ihr — sie setzt Dinge schneller um als ich, ist beim Kleingedruckten aber nicht so genau. Mir war das zu unsicher, also erinnerte ich mich an eine Empfehlung für easyRechtssicher: Der Anbieter ist seit acht Jahren am Markt, die Refund-Rate liegt bei nur 2,72 Prozent, und der Generator passt die Formulierungen automatisch an, wenn sich mal wieder etwas am TDDDG ändert. Für mich hieß das: kein stundenlanges Fahnden mehr nach der aktuell korrekten Formulierung.

Woche fünf: Ein Anruf um halb elf
In der fünften Woche im Wartungsmodus klingelte an einem Abend um halb elf das Telefon, und für einen Sekundenbruchteil war ich sicher: Das ist jetzt die Abmahnung. Es war meine Mutter, die nur wissen wollte, ob ich am Wochenende Zeit hätte.
Der Schreck saß trotzdem tief genug, dass mir danach etwas auffiel: Ich hatte gar keine Angst mehr vor der Website selbst, nur noch vor dem Telefon. Das Impressum stand, die Formulierungen waren aktuell, und die Baustellenseite fühlte sich zum ersten Mal nicht mehr wie ein Risiko an, sondern wie eine ganz normale Seite mit ein paar Lücken.
Anfang Juni: Die beste Vorbereitung, die ich nicht wollte
Anfang Juni ging die Website offiziell live, das Impressum stand da schon seit Monaten fest. Der Wartungsmodus hat mich gezwungen, mich mit den Grundlagen zu beschäftigen, bevor überhaupt Kundenanfragen oder Rechnungen ins Spiel kamen — ungefähr so, wie man ein Fundament gießt, bevor irgendjemand die Wände sieht. Die eine Sache, die ich seitdem an jede Solopreneurin weitergebe, die selbst vor einer Wartungsseite sitzt: Eine Baustellenseite ist kein rechtsfreier Zwischenraum, sobald sie online steht, zählt sie schon.
Auf meiner Liste standen danach noch einige andere Baustellen. Eine eigene Datenschutzerklärung gehörte dazu, dazu ein Cookie-Banner, das wirklich zuverlässig reagiert, und eine grobe Checkliste, an der ich meine ersten DSGVO-Schritte insgesamt abgleichen konnte. Google Fonts musste ich lokal statt über fremde Server einbinden, für den Newsletter brauchte ich einen sauberen Double-Opt-in, und für Textaufträge kamen eigene AGB dazu. Dazu ein AV-Vertrag mit den Tools, die meine Kundendaten verarbeiten, eingebettete Videos ohne Tracking, geklärte Bildrechte für meine Fotos, eine ordentliche Kennzeichnung für Affiliate-Links wie ganz oben in diesem Text, und irgendwann auch ein Plan für den Tag, an dem jemand ein Auskunftsersuchen schickt.
Wer selbst auf Social Media aktiv ist, sollte übrigens nicht bei der eigenen Website aufhören zu denken — die Pflicht reicht weiter, als die meisten annehmen. Wie ich das für meinen Linktree gelöst habe, steht hier: Impressumspflicht für Linktree rechtssicher umsetzen.
Mein Rat, falls du gerade selbst vor deiner Wartungsseite sitzt und das Impressum auf 'nächste Woche' schieben willst: Lass es nicht liegen, es kostet mehr Energie, es vor sich herzuschieben, als es einmal zu erledigen. Ein Tool, das dir dabei den Rücken freihält, kann helfen — ich nutze dafür weiterhin easyRechtssicher und schlafe seitdem deutlich ruhiger.
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