Mein Rechtsweg

Mehrsprachige Website rechtssicher gestalten für internationale Kunden

Eine Anfrage aus Lyon lag in meinem Postfach, auf Englisch verfasst, während meine Datenschutzerklärung ausschließlich in deutschem Paragraphendeutsch existierte. In diesem Moment wurde mir klar, dass Mehrsprachigkeit und Rechtssicherheit zwei Baustellen sind, die sich nicht getrennt voneinander lösen lassen. Für den Solopreneurinnen-Alltag heißt das im Kern: Sobald eine Sprache aktiv auf der Website angeboten wird, gelten die gesetzlichen Pflichtangaben auch in genau dieser Sprache – ein zufälliger Besuch aus dem Ausland über den Browser-Übersetzer reicht als Auslöser nicht aus. Diese eine Unterscheidung hat die Internationalisierung meiner Seite später erheblich erleichtert.

Mein Bekannter Miroslav Hájek, freiberuflicher Illustrator aus Chemnitz und Teil derselben Freelancer-Community, meldet sich selten – aber wenn, dann mit einer sehr konkreten Frage. „Muss ich meine Datenschutzerklärung übersetzen, wenn Kundschaft aus England mein Portfolio bucht?", schrieb er neulich in die Gruppe. Diese Frage wollte ich mir selbst einmal sauber beantworten, nicht nur für ihn, sondern auch für die eigene Website.

Mehrsprachige Rechtstexte: Wann sie erforderlich sind

Die Antwort darauf ist einfacher, als die Frage klingt: Wer eine Sprache im Menü, in der Werbung oder im eigenen Angebot aktiv anbietet, muss die gesetzlichen Informationspflichten auch in dieser Sprache bereithalten. Dass überhaupt ein Impressum nötig ist, hatte ich an anderer Stelle für mich geklärt. Hier ging es nur noch darum, dieses Impressum auch für englischsprachige Interessentinnen verständlich zu machen. Genauso verhält es sich mit der Datenschutzerklärung, die ich mir früher selbst zusammengeschrieben hatte und die jetzt eine zweite Sprachversion brauchte.

Mehrsprachigkeit und Rechtssicherheit im Alltag: Laptop-Nahaufnahme mit zweisprachigem Impressum und handschriftlichen Notizen zur Übersetzung

Kontaktformular und Cookie-Banner zuerst prüfen

Kurz bevor ich mich in die große Übersetzungsrunde stürzte, fiel mir eine andere Lücke auf: Das Kontaktformular lief monatelang online, ohne die nötige Checkbox zum Datenschutzhinweis – ein Punkt, den ich bei der ganzen Sprachdiskussion fast übersehen hätte, weil die Aufmerksamkeit komplett bei Impressum und Datenschutzerklärung lag. Genau deshalb steht inzwischen ein DSGVO konformes Kontaktformular auf der Seite, das diese Lücke schließt, und zwar in beiden Sprachversionen gleichermaßen.

Cookie-Einwilligungen mitzudenken gehört in dieselbe Kategorie, denn ein Banner, der die Sprache nicht wechselt, sobald die restliche Seite es tut, wirkt für internationale Gäste schnell wie ein Fremdkörper. Wer ohnehin gerade prüft, welches Banner überhaupt rechtlich sauber eingebunden ist, sollte die Sprachumschaltung gleich mit auf die Checkliste setzen.

Generator gegen Fachübersetzung: zwei Wege im Vergleich

Für die eigentliche Übersetzung der Rechtstexte gab es zwei ernsthafte Optionen. Die eine: ein spezialisierter Generator, der Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Texte direkt in mehreren Sprachen ausgibt und dabei feste Rechtsbegriffe konsequent gleich übersetzt. Die andere: eine Fachübersetzung, die den Text sprachlich runder macht, aber jeden Begriff einzeln neu formuliert – mit dem Risiko, dass „Datenschutz" einmal als „data protection" und ein anderes Mal als „privacy" auftaucht, wo eigentlich derselbe feststehende Begriff stehen sollte. Ein Angebot für die manuelle Übersetzung, das ich eingeholt hatte, kostete ungefähr so viel wie ein gebrauchter Kleinwagen – für eine einzelne freiberufliche Texterin eine Summe, bei der ich zweimal schlucken musste.

Am Ende hat sich der Generator durchgesetzt, und zwar aus einem einzigen Grund: Konsistenz schlägt Eleganz, sobald es um Rechtstexte geht. Auf dem zweiten Monitor neben mir laufen inzwischen dauerhaft ein paar Tabs mit Musterformulierungen in beiden Sprachen, damit sich neue Absätze im Zweifel gegenchecken lassen, bevor sie live gehen. Wer wortgewandtere, aber weniger einheitliche Texte will und bereit ist, jeden Begriff penibel selbst gegenzulesen, ist mit einer Fachübersetzung besser bedient. Wer stattdessen durchgängige Terminologie über alles stellt und mit gutem, aber nicht literarischem Englisch leben kann, kommt mit einem Generator meist schneller und ruhiger ans Ziel.

Weil sich Gesetzestexte und das eigene Angebot ständig ändern, gehört inzwischen auch dazu, Rechtstexte auf der Website aktuell zu halten, statt sie einmal zu übersetzen und dann zu vergessen. Eine übersetzte Datenschutzerklärung, die im Deutschen längst aktualisiert wurde, im Englischen aber auf altem Stand bleibt, ist am Ende schlechter als gar keine zweite Sprachversion.

Beim Newsletter lief es ähnlich: Die doppelte Bestätigung war längst eingerichtet, getestet wurde sie aber zum ersten Mal mit einer wirklich internationalen Empfängerliste. Danach saß ich zwei Stunden lang vor dem Postfach, in fester Erwartung einer entrüsteten Anwaltsmail, die einfach nicht kam.

Internationalisierung der eigenen Website: Computermaus neben markierten Rechtstexten und einem kleinen Globus auf dem Schreibtisch

Der Sprachumfang entscheidet über den Aufwand

Die zweite Entscheidung betraf den Umfang: Nur ins Englische übersetzen oder jede angebotene Sprache vollständig mit Rechtstexten abdecken. Die schlanke Variante hat sich durchgesetzt – aktiv angeboten werden nur Deutsch und Englisch, obwohl gelegentlich auch französischer oder spanischer Besuch über die Statistik auftaucht. Der Grund ist simpel: Pflichten entstehen dort, wo eine Sprache bewusst als Angebot markiert wird, nicht dort, wo jemand zufällig mit einem Browser-Plugin übersetzt vorbeischaut. Für Miroslav bedeutete das übrigens dieselbe Antwort – sein Portfolio ist auf Englisch ausgerichtet, also brauchte er dort vollständige Texte, ganz gleich, aus welchem Land seine Anfragen tatsächlich kommen.

Wer wie ich Dienstleistungen anbietet, sollte dabei nicht vergessen, dass auch Hinweise zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und die eigenen AGB in derselben Sprache vorliegen müssen wie der Rest des Angebots – beides Themen, die an anderer Stelle ausführlicher behandelt werden.

Rechtssicherheit für Solopreneurinnen: abgehakte Checkliste für mehrsprachige Website-Rechtstexte auf dem Schreibtisch

Mittlerweile lässt sich die Entscheidung so zusammenfassen: Ein Generator lohnt sich, wenn feste Rechtsbegriffe in mehreren Sprachen exakt gleich bleiben müssen und das Budget überschaubar ist. Eine Fachübersetzung lohnt sich, wenn die Website ohnehin stark auf sprachliches Feingefühl setzt und jemand bereitsteht, jeden übersetzten Absatz noch einmal juristisch gegenzuprüfen. Wichtiger als die Wahl des Werkzeugs ist ohnehin, dass alle Bausteine zusammenpassen – Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und Kontaktformular in derselben Sprache, mit denselben Begriffen. Wer sich zusätzlich fragt, wie sich andere Ecken der eigenen Seite absichern lassen, findet hier auch, warum ich den Haftungsausschluss für externe Links trotzdem weiterführe, obwohl manche ihn für überholt halten. Die Kundin aus Lyon hat inzwischen übrigens gebucht, ohne auch nur eine einzige Nachfrage zur Datenschutzerklärung – vermutlich, weil dort einfach alles an seinem Platz war.

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