Mein Rechtsweg

Ist ein Copyright Vermerk auf der Website Pflicht? Mein Weg als Texterin

Brauchst du wirklich dieses kleine © im Footer, oder reicht es, wenn dein Text einfach für sich spricht? Diese Frage macht mir seit zwei Jahren als freie Texterin in Leipzig regelmäßig Kopfzerbrechen, und im Texter-Alltag taucht sie öfter auf, als man denkt - meistens genau dann, wenn man eigentlich etwas ganz anderes fertigstellen wollte.

Die kurze Antwort: Nein. Das deutsche Urheberrecht verlangt kein Zeichen, keine Registrierung und keinen Antrag bei irgendeiner Behörde. Aber ob du trotzdem eins setzt, ist eine Geschmacksfrage, keine Pflichtfrage - und genau da wird es für Website-Recht in der Praxis interessant, weil zwei vollkommen unterschiedliche Haltungen kursieren, die beide ihre eigene Logik haben.

Zwei Lager, die beide überzeugt von sich sind

Lager eins setzt das © aus Gewohnheit oder Bauchgefühl in den Footer, Lager zwei verzichtet bewusst darauf, weil es die Rechtslage genau kennt. Renée, eine Grafikdesignerin aus Hamburg, mit der ich seit einer DSGVO-Facebook-Gruppe in Kontakt bin, hat mich letztens gefragt, zu welchem Lager ich eigentlich gehöre. Lange habe ich gebraucht, um das für mich zu beantworten, und angefangen hat die Suche nachts vor dem Laptop, mit nichts außer dem Klicken der Maustaste, während ich mich durch endlose Gesetzestext-Seiten scrollte.

Genauso panisch hatte ich Monate vorher schon mal reagiert, als ich den Facebook-Pixel auf meiner Seite eingebunden hatte, ohne vorher eine Einwilligung der Besucher einzuholen - aus Angst, etwas zu verpassen, nicht weil ich verstanden hätte, was ich eigentlich tat. Beim Copyright-Zeichen lief die Panik nach demselben Muster: erst das Copyright-Zeichen in amerikanischen Foren bewundern, wo es historisch tatsächlich einmal Bedingung für Schutz war, und erst danach fragen, ob das auf Deutschland überhaupt zutrifft.

Notizbuch mit Pro- und Contra-Notizen zum Copyright-Zeichen – Urheberrecht für Solopreneurinnen

Die Anforderungen des deutschen Urheberrechts

Antwort, ohne Umschweife: Sobald ein Text eine gewisse Schöpfungshöhe hat - also mehr ist als ein simples "Hallo, schön dass du hier bist" -, bin ich automatisch die Urheberin, ganz ohne Symbol, ohne Antrag, ohne Wartezeit. Das Urheberrechtsgesetz schützt ab dem Moment, in dem der Text geschrieben ist, und dieser Schutz bleibt bestehen, bis 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin vergangen sind.

Siebzig Jahre sind eine ziemlich lange Zeitspanne, länger als die meisten Website-Projekte überhaupt existieren werden. Vor diesem Hintergrund wirkt die Sorge, ein Blogpost könnte über Nacht gemeinfrei werden, nur weil kein Zeichen im Footer steht, fast ein bisschen klein. Rechtlich gesehen ist das Zeichen also Kür, nicht Pflicht - die Pflicht liegt woanders, nämlich beim Impressum, das für Websites ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist und ein ganz eigenes Thema füllt, das ich an anderer Stelle ausführlich behandle.

Warum manche das Zeichen trotzdem setzen

Trotzdem gibt es gute Gründe, das © trotzdem zu setzen, und die haben selten etwas mit echtem Rechtsschutz zu tun. Ein Leser, Manfred Küppers, der früher in der PR-Beratung gearbeitet hat und heute als Life-Coach unterwegs ist, schrieb mir dazu vor einer Weile einen langen, sehr sachlichen Kommentar: Für Außenstehende kann ein übergroßer Copyright-Hinweis im Footer paradox wirken, weil er eher Unsicherheit signalisiert als Stärke. Wer seine Rechte kennt, muss sie nicht ständig lautstark markieren.

Copyright-Zeichen wird im Website-Footer ergänzt – Website-Recht in der Praxis

Anfangs hatte ich sowieso alles im Kopf vermischt: ob das, was ich über die Social-Media-Verlinkung und den Datenschutz dabei gelernt hatte, auch fürs Copyright gilt, oder ob es mit der Frage zusammenhängt, wie man die Zusammenarbeit mit einer virtuellen Assistenz DSGVO-konform gestaltet. Beides hat mit Urheberrecht am Ende so viel zu tun wie eine Steuererklärung mit einem Mietvertrag - beides wichtig, beides Papierkram, aber zwei vollkommen unterschiedliche Baustellen.

Das gleiche Gefühl von Erleichterung hatte ich übrigens, als die erste Bestätigungsmail meines Newsletters im Postfach lag und ich merkte: es funktioniert tatsächlich, ganz ohne Katastrophe. Beim Copyright-Zeichen stellte sich dasselbe Gefühl ein, nur umgekehrt - die Erleichterung kam nicht davon, dass etwas funktionierte, sondern davon, zu verstehen, dass gar nichts zusätzlich funktionieren musste.

Wofür ich mich entscheiden würde - und wann du anders wählen solltest

Für den Verzicht spricht: Wer die Rechtslage einmal verstanden hat, kann sich auf das automatische Urheberrecht und die genannten 70 Jahre Schutzfrist verlassen und muss den Footer nicht mit Symbolen vollpacken, die aus einem anderen Rechtssystem stammen. Für das Zeichen spricht: Wer viel mit internationalem Publikum arbeitet, das mit dem US-amerikanischen Copyright-Gedanken aufgewachsen ist, oder wer es schlicht als Teil des eigenen Brandings mag, verliert nichts dabei - ein dezentes "© 2026 Theresa Kaiser" im Footer schadet rechtlich nicht, es ist nur eben auch keine Versicherung.

Was ich am Ende sicher sagen kann: Das Copyright-Zeichen entscheidet nicht darüber, ob dein Text dir gehört, das regelt das Gesetz ganz allein. Bildrechte sind übrigens eine komplett andere Baustelle mit eigenen Regeln, die ich getrennt behandle, genauso wie die Frage, ob du für deine eigene Visitenkarte ein Impressum brauchst - auch so ein Thema, bei dem man sich schön im Kreis drehen kann. Für einen konkreten Einzelfall würde ich trotzdem immer eine Fachperson fragen, aber für die Grundfrage "Zeichen oder kein Zeichen" reicht das, was ich hier zusammengetragen habe, um ruhiger zu schlafen.

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